- Versicherungsfrei
- ⇡ Versicherungsfreiheit.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
versicherungsfrei — ver|sị|che|rungs|frei <Adj.>: nicht versicherungspflichtig: In der Sozialversicherung ist der Ferienjob in aller Regel v. (MM 28./29. 7. 73, 47) … Universal-Lexikon
Versicherungsfreiheit — Nichtzugehörigkeit zum Kreis der Pflichtversicherung in der gesetzlichen ⇡ Sozialversicherung (§§ 6, 7 SGB V, § 5 SGB VI). 1. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind versicherungsfrei u.a. Beamte, sonstige Beschäftigte von Körperschaften,… … Lexikon der Economics
Künstlersozialversicherung — Zweig der ⇡ Sozialversicherung, eingeführt durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) vom 27.7.1981 (BGBl I 705) m.spät.Änd., mit dem selbstständige Künstler und Publizisten in das System der sozialen Sicherheit einbezogen worden sind.… … Lexikon der Economics
Familienversichert — Die Familienversicherung erfasst in Deutschland die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Pflicht und freiwilligen Mitglieder. Dazu gehören maßgeblich der Ehegatte, der… … Deutsch Wikipedia
Familienversicherung — Die Familienversicherung, auch beitragsfreie Familienmitversicherung genannt, erfasst in Deutschland die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Pflicht und freiwilligen… … Deutsch Wikipedia
Gesetzliche Krankenversicherung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten , Arbeitslosen , Unfall und Pflegeversicherung Bestandteil … Deutsch Wikipedia
Versicherungspflichtgrenze — Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Sie legt damit die… … Deutsch Wikipedia
Geringfügige Beschäftigung — Eine geringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“ oder „400 Euro Job“ genannt) ist nach deutschem Sozialversicherungsrecht ein Beschäftigungsverhältnis mit einer geringen absoluten Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder … Deutsch Wikipedia
Versicherungsfreiheit — in der deutschen Sozialversicherung bezeichnet den Status von Personen gegenüber den Sozialversicherungsträgern, den diese Personen innehaben, wenn sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Der Grundsatz in der deutschen Sozialversicherung… … Deutsch Wikipedia
400-Euro-Job — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Recht unterscheidet bei einer geringfügigen Beschäftigung (auch „Minijob“) zwischen zwei Formen, der… … Deutsch Wikipedia